Antrag auf Brandsicherheitswachdienst der Freiwilligen Feuerwehr Starzach nach FwG BW §2 Abs. 2 mit Vereinbarung auf Kostenersatz lt. FwG BW §34 Abs. 2

Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde Starzach eingehen. Der Genehmigte Antrag geht Ihnen vor der Veranstaltung mit der Preisauskunft zu.

1. Angaben zum Veranstalter:
2. Angaben zur Veranstaltung:
3. Weitere Sicherheitsmaßnahmen:
4. Wahrscheinlichkeit der Brandentstehung und vorhandene Brandlast:
5. Zusatzinformation / Anmerkung
Hinweise / Anmerkungen: