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2024-06-15 13:03:45
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Mahnungen, Ratenzahlungen und Vollstreckungen

In der Gemeinde Starzach legen wir großen Wert auf faire und transparente Kommunikation bei Mahnungen und Vollstreckungen. Unser Ziel ist es, Ihnen in finanziellen Angelegenheiten bestmöglich zur Seite zu stehen und gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden. Wir verstehen, dass es manchmal schwierig sein kann, eine Rechnung auf einmal zu begleichen. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Ratenzahlung an, um Ihre finanzielle Situation zu entlasten.

Füllen Sie bitte das Formular für Ratenzahlungsantrag vollständig aus und senden Sie es uns per E-Mail oder Post zurück. Nach Prüfung Ihres Antrags setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um die Details der Ratenzahlung zu besprechen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Ratenzahlung spätestens 14 Tage nach Erhalt der letzten Aufforderung zur Zwangsvollstreckung bei uns eingereicht werden muss.

 

  • Antrag auf Ratenzahlung
  • Vollständig ausgefüllte Selbstauskunft

Für öffentlich-rechtliche Forderungen wie Gebühren und Abgaben ist die Zahlung mit Ablauf der im Bescheid genannten Frist fällig. Nach den Regelungen des  Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Baden-Württemberg ist vor einer Vollstreckung grundsätzlich eine Mahnung erforderlich. Die Gemeinde versendet daher im Vollstreckungsverfahren mindestens eine Mahnung vor weiteren Maßnahmen. In der Praxis erfolgt bei uns sogar eine zweistufige Erinnerung, um Zahlungspflichten frühzeitig in Erinnerung zu bringen und Vollstreckungsmaßnahmen möglichst zu vermeiden.

Diese zusätzlichen Schreiben erfolgen freiwillig als Service für die Einwohner und gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Bitte achten Sie daher weiterhin auf die im Bescheid genannten Fristen, um Mahnkosten und weitere Schritte zu vermeiden.

  • Mahngebühren: Bei verspäteter Zahlung wird eine Mahngebühr in Höhe von 4,00 Euro pro Mahnung erhoben.
  • Säumniszuschläge: Zusätzlich zu den Mahngebühren fallen gesetzliche Säumniszuschläge gemäß den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) an.
  • Zinsen bei Ratenplan: Bei einer Ratenzahlung können gemäß den gesetzlichen Vorschriften ebenfalls Zinsen auf die gestundete Forderung anfallen. Diese Zinsen werden individuell berechnet und Ihnen bei der Vereinbarung des Ratenplans mitgeteilt.
 
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