Für öffentlich-rechtliche Forderungen wie Gebühren und Abgaben ist die Zahlung mit Ablauf der im Bescheid genannten Frist fällig. Nach den Regelungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Baden-Württemberg ist vor einer Vollstreckung grundsätzlich eine Mahnung erforderlich. Die Gemeinde versendet daher im Vollstreckungsverfahren mindestens eine Mahnung vor weiteren Maßnahmen. In der Praxis erfolgt bei uns sogar eine zweistufige Erinnerung, um Zahlungspflichten frühzeitig in Erinnerung zu bringen und Vollstreckungsmaßnahmen möglichst zu vermeiden.
Diese zusätzlichen Schreiben erfolgen freiwillig als Service für die Einwohner und gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Bitte achten Sie daher weiterhin auf die im Bescheid genannten Fristen, um Mahnkosten und weitere Schritte zu vermeiden.